Mit dieser Version wurde die Auswertung auf die Logik nach dem AOP-Katalog 2025 umgestellt und als Standard beim Aufruf der Daten 2024 festgelegt.
Die Darstellung des Ambulanten Potenzials folgt nun der Logik und den Tabellen (Einschluss- und Ausschluss) des AOP-Katalogs 2025. Um dies korrekt abbilden zu können wurden die Daten 2024 mit dem Übergangsgrouper aG-DRG 2024/25 gegroupt.
In der Auswertung Hybrid-DRGs wird nun für Hybrid-DRGs 2025 der Erlös aus Hybrid-DRG oder aus Bewertungsrelationen 2024 in einer Spalte zum Vergleich abgebildet.
In der Auswertung Leistungsgruppen können nun auch die Leistungsgruppen nach KHTG 1.0 für die Anzeige ausgewählt werden. Die für die Einstufung in die jeweilige Leistungsgruppe vom Grouper verwendeten ICD- und OPS-Kodes werden nun auch für die KHTG-LGs in der Einzelfalldarstellung gekennzeichnet. Nutzen Sie die Informationen bei der Fallkodierung!
Nach Inkrafttreten der Hybrid-DRG-Verordnung zum Ende des vergangenen Jahres sind nun die Hybrid-DRGs mit den verabschiedeten Erlösen als eigenständige Auswertung verfügbar.
Um Ihnen eine Übersicht einerseits über die Erlöse im Verhältnis zu den vormaligen aG-DRG-Erlösen zu geben und andererseits zu den Erlösen, die nach AOP-Katalog möglich gewesen wären, finden Sie in der neuen Auswertung einen Erlösvergleich dieser drei Abrechnungswerte.
Kurz vor Ende des abgelaufenen Jahres wurde auch der neue AOP-Katalog für das Jahr 2024 verabschiedet, der zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft getreten ist. Gegenüber dem letztjährigen Katalog gab es nur geringfügige Änderungen. So wurden insgesamt gut 200 neue OPS-Codes in den AOP-Katalog aufgenommen. In der Kontextprüfung ist als methodische Neuerung zu nennen, dass für Kinder zwischen 1 und 12 Jahren zusätzliche Kriterien bei angeborenen Herzfehlern abgeprüft werden.
Die Bedingungen des AOP-Katalogs 2024 finden Sie als neue Standard-Methode im KH-Strukturnavigator vor. Über den erweiterten Filter können Sie wie bisher die Methodik wechseln und auch die Ermittlung gemäß IGES-Gutachten auswählen.
Mit dem aG-DRG-System 2024 werden gemäß § 115f SGB V sogenannte „Hybrid-DRG“ als sektorengleiche Leistungen durch eine (derzeit nur als Referentenentwurf existierende) Verordnung per Ersatzvornahme eingeführt, die sowohl im Krankenhaus als auch im vertragsärztlichen Bereich entweder stationär oder ambulant erbracht werden können.
Die Besonderheit dabei ist, dass für diese DRG keine Bewertungsrelationen definiert wurden, sondern fixe Euroerlöse vorgegeben sind.
Die angegebenen Erlöse für Hybrid-DRGs sind dem Referentenentwurf zur Hybrid-DRG-Verordnung vom 21.09.2023 entnommen und haben bis zum Inkrafttreten der abschließenden Verordnung nur vorläufigen Charakter.
Nach offizieller Verabschiedung und Inkrafttreten der Verordnung wird Ihnen in der Auswertung Hybrid-DRGs die abschließend geltenden Erlösen bereit gestellt.
In dieser Version werden die Auswertungsmöglichkeiten um die NRW-Leistungsgruppen erweitert. In einem eigenen Auswertungsbereich wird die Falleinstufung in die Leistungsgruppen dargestellt und zugleich das zuvor ermittelte ambulante Potenzial zusammen mit Benchmarkwerten dargestellt, um die zukünftige Entwicklung in den Leistungsgruppen zu simulieren.
Darüber hinaus stehen die Leistungsgruppen auch als Filter für alle anderen Auswertungsbereiche bereit.
Mit Inkrafttreten des AOP-Katalogs 2023 existiert für die bisherigen (bis 2022) als auch für die neu hinzugekommenen AOP-Leistungen (ab 2023) eine Finanzierungsregelung. Während für die neu empfohlenen Leistungen nach Gutachter-Methodik keine Möglichkeit existiert, eine realistische Bewertung der Erlössituation vorzunehmen, kann auf Basis des AOP-Katalogs 2023 im Krankenhausstrukturnavigator neben den Erlöseffekten im stationären Bereich nun erstmals auch eine Erlössimulation für das ambulante Potenzial auf Basis des EBM erstellt werden.
Nach Abschluss der Vereinbarung der Selbstverwaltungspartner zum Katalog Ambulantes Operieren 2023 (AOP 2023) vom 21.12.2022 werden diese Kriterien nun auch in der aktuellen Version des KH-Strukturnavigator abgebildet. Die Auswertung AOP 2023 ist damit die neue Standardauswertung beim Start der Anwendung für die entsprechenden Daten.
Um für die aktuelle Versorgungssituation möglichst adäquate Kennzahlen bieten zu können, wurden die Daten für die Auswertung AOP 2023 (soweit möglich) ins aG-DRG-System 2023 gegroupt und in den KH-Strukturnavigator integriert. Somit liegt nun die Auswertung AOP 2023 für die Daten 2021 und 2022 vor.
Der Vergleich mit den Kriterien des IGES-Gutachtens bleibt davon unabhängig weiter möglich, um den Umsetzungsstand des Gutachtens durch die Selbstverwaltung nachvollziehen zu können. Eine Auswahlmöglichkeit besteht im erweiterten Filter.
Nach Bereitstellung der Auswertungen für die Daten 2019 – 2021 sind aus dem Nutzerkreis wertvolle Hinweise zur Verbesserung und Erweiterung des Analysetools eingegangen, die in der vorliegenden Version umgesetzt werden konnten:
Die Änderungen werden im Handbuch (Schaltfläche ‚Dokumentation‘) näher erläutert.
Mit dem MDK-Reformgesetz im Jahr 2020 wurde die Grundlage für die Beauftragung eines Gutachtens durch die Selbstverwaltungspartner zur Identifikation zusätzlicher ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen gem. §115b Abs. 1a SGB V geschaffen. Das Gutachten wurde beim IGES-Institut in Auftrag gegeben, das die Ergebnisse in Form eines Berichtes am 01.04.2022 vorgelegt hat.
Im Ergebnis schlagen die Gutachter nahezu eine Verdoppelung der ambulant durchführbaren Leistungen gegenüber dem bisherigen Katalog ambulanter Operationen vor. Auf Basis dieses Gutachtens sollen von den Selbstverwaltungspartnern Vereinbarungen über die Einführung weiterer ambulanter Leistungen getroffen werden.
Um für den bevorstehenden Strukturwandel im Krankenhaus Transparenz zu schaffen, die Art und den maximalen Umfang dieser potenziell ambulanten Leistungen zu simulieren und die Folgen für das zukünftige Leistungsangebot und die dazu erforderlichen Ressourcen abschätzen zu können, wurde das Projekt ‚Ambulantes Potenzial im Krankenhaus‘ ins Leben gerufen. Das Projekt soll den Krankenhäusern eine Hilfestellung zur Vorbereitung und eine Begleitung bei der Einführung neuer ambulanter Leistungen bieten und im Projektverbund mit den jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaften diesen eine fundierte Datengrundlage liefern, bei Fragen der Ambulantisierung, der Versorgung mit Krankenhausleistungen und nicht zuletzt bei Fragen der Krankenhausplanung datengestützt argumentieren zu können.
Dazu wendet das Projekt in einer ersten Phase (Vorbereitungsphase) die im IGES-Gutachten beschriebene Methodik auf bereits vorliegende Daten der Jahre 2019 bis 2021 an und stellt die Ergebnisse den teilnehmenden Einrichtungen zur Verfügung. Zur Orientierung werden Benchmarkwerte in aggregierter und anonymisierter Form auf Projekt- und Landesebene (soweit möglich) bereitgestellt.
In einer zweiten Phase (Einführungsphase) werden zusätzlich zu den Kriterien des IGES-Gutachtens die von der Selbstverwaltung vereinbarten Regelungen für zukünftige Perioden für neu zu erhebende Daten ab 2022 in den Auswertungen abgebildet.
Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden im hier vorliegenden Analysetool 'KH-Struktur-Navigator' bereitgestellt.
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